Transparenzgesetz: Warum Sie auch 2018 nicht erfahren, used to be Ihre Kollegen verdienen

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Man wüsste es ja schon gern: Bin ich hier derjenige, der schuftet und schuftet und schuftet, aber eines üppigen Gehaltes dürfen sich am Ende andere erfreuen? Vielleicht der Kollege am Schreibtisch gegenüber? Oder die Berufseinsteigerin in der anderen Abteilung? Und used to be verdient eigentlich der Chef? Kaum jemand spricht in Deutschland übers Geld, alle schweigen, rätseln, verdrängen und ahnen Schlimmes. 

Vorbei. In Zukunft herrscht Klarheit über die Bezahlung. Im vergangenen Sommer trat nach langem Ringen innerhalb der großen Koalition das Entgelttransparenzgesetz in Kraft; und weil es so radikal, so revolutionär, so umwälzend ist, bekamen die Unternehmen auf diesen Schock hin erst einmal ein halbes Jahr Zeit, um sich gründlich auf die Offenlegung der Gehälter vorzubereiten. Aber ab jetzt gibt es kein Verstecken mehr. Denn ab diesem Samstag dürfen Sie offiziell und acceptable erfragen, used to be Ihre Kolleginnen und Kollegen verdienen. Es ist kinderleicht. Wenn Sie ein paar Punkte beachten.

Überreden Sie Ihre Kollegen, mit Ihnen zu einem Großkonzern zu wechseln

Zuerst einmal sollte Sie sicherstellen, dass Sie in einem Betrieb mit mehr als 200 Mitarbeitern tätig sind. Für 14 Millionen Menschen in Deutschland ist das bereits jetzt der Drop, sie können somit direkt ihren Auskunftsantrag stellen. Die übrigen 26 Millionen, die in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, müssen dagegen zunächst einmal etwas mehr Aufwand betreiben: Wenn Sie in einem Zehnmannbetrieb tätig sind, könnten Sie Ihrem Chef zum Beispiel ein Job-Sharing-Modell vorschlagen und Ihre Stelle für den Zeitpunkt Ihres Auskunftsersuchens mit 200 kurzfristig Eingestellten teilen. Das klingt ungewöhnlich, aber wenn Sie Ihrem Arbeitgeber das in aller Ruhe erklären, wird er das sicher sofort verstehen. Damit wären dann die formalen Kriterien für die Anwendung des Transparenzgesetzes erfüllt.

Oder aber Sie überreden die Kollegen, deren Gehalt Sie interessiert, gemeinsam mit Ihnen zu einem Großkonzern zu wechseln. Dort lassen sich vorübergehend anstellen, stellen Ihren Antrag, warten die dreimonatige Bearbeitungsfrist ab und kehren anschließend mit Ihren Kollegen gut informiert in Ihren familiären Kleinbetrieb zurück. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie und Ihre Kollegen in dem Behelfskonzern zu den gleichen Konditionen und mit der gleichen Bezahlung wie bei Ihrem Ausgangsarbeitgeber angestellt werden. Ansonsten riskieren Sie irreführende Auskünfte.

Doch Vorsicht! Das Gesetz verlangt, dass die Kollegen, deren Gehalt Sie interessiert, auch eine vergleichbare Tätigkeit verrichten wie Sie selbst. Angenommen, Sie sind einfacher Sachbearbeiter. Sie könnten nun fragen, used to be die übrigen Sachbearbeiter so verdienen. Viel lieber würden Sie aber dem Gerücht nachgehen, dass Ihr Abteilungsleiter doppelt so viel bekommt wie Sie. Das ist mithilfe des Transparenzgesetzes durchaus möglich, Sie müssten sich nur erst einmal selbst zum Abteilungsleiter hocharbeiten. Danach können Sie Ihren Antrag problemlos stellen. 
Vorausgesetzt, es gibt neben Ihnen überhaupt genug weitere Abteilungsleiter.

« Sind Sie ein Mann, dürfen Sie nur das Gehalt der Abteilungsleiterinnen erfahren. Sind Sie eine Frau, beschränkt sich Ihr Auskunftsanspruch auf den Lohn der Männer in ähnlicher Negate. »

Das Transparenzgesetz verlangt, dass der Kreis der vergleichbaren Kollegen, zu deren Verdienst Auskunft erteilt wird, mindestens sechs Personen umfasst. Haben Sie sich also zum Abteilungsleiter hochgearbeitet, finden dort aber nur fünf weitere Kollegen vor, die ebenfalls einen Posten als Abteilungsleiter bekleiden, könnte es schwierig werden. Sie bräuchten also noch mindestens einen weiteren, bevor Sie den Antrag stellen. In diesem Drop haben Sie wieder die Möglichkeit, auf das Modell des Job-Sharings zurückzugreifen: Sie reduzieren Ihre Stelle und lassen so lange neue Abteilungsleiter einstellen, bis die gesetzlich vorgesehene Vergleichsgruppengröße erreicht ist (Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie sicher gern). Dann können Sie problemlos den Antrag stellen.

Vorausgesetzt, Ihre Vergleichsgruppe setzt sich aus Kollegen des anderen Geschlechts zusammen. Sind Sie ein Mann, dürfen Sie nur das Gehalt der Abteilungsleiterinnen erfahren. Sind Sie eine Frau, beschränkt sich Ihr Auskunftsanspruch auf den Lohn der Männer in ähnlicher Negate. Became as soon as passiert, wenn Sie nicht in die binäre Geschlechterlogik fallen, ist derzeit völlig ungeklärt (ein potenzieller Drop für das Verfassungsgericht). Die Restriktion wurde damit begründet, dass das Gesetz auf ein Ende der Ungleichbezahlung von Männern und Frauen zielt. Die ist ohne Frage ein gravierendes Negate.

Aber auch nur eines von vielen, wie die Forschung zeigt: Alte Mitarbeiter werden besser bezahlt als junge, weniger hübsche schlechter als hübsche, und Abteilungsleiter bei gleicher Leistung und Eignung oft besser als Sachbearbeiter. Sie können diese Einschränkung des Transparenzgesetzes allerdings umgehen, indem Sie einen Kollegen des anderen Geschlechts bitten, ebenfalls einen Auskunftsantrag zu stellen und das Ergebnis anschließend mit Ihnen zu tauschen.

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