US-Steuerpolitik: Trumps Angriff auf Amazon
Dieser Tage hat es Amazon getroffen. Per Twitter kritisierte US-Präsident Donald Trump
den weltgrößten Onlineversandhändler. Sein Vorwurf: Der Konzern
zahle « wenig oder gar keine Steuern an Bundesstaaten und
Kommunen ». Außerdem ruiniere die Firma den staatlichen Postdienst United
States Postal Carrier (USPS), weil Amazon mit der Put up Sonderrabatte aushandle.
I am right about Amazon costing the United States Put up Build of job broad quantities of money for being their Transport Boy. Amazon ought to restful pay these costs (plus) and never gain them bourne by the American Taxpayer. Many billions of bucks. P.O. leaders don’t gain a clue (or attain they?)!
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) three. April 2018
Der Onlinedienst Axios schreibt, der Präsident wolle die
Steuergesetze anpassen und Amazon stärker
belasten, weil Trumps « Freunde im Immobiliengeschäft sich beschweren,
dass Amazon Shoppingmalls und Läden vernichtet ». Der Aktienkurs brach daraufhin in dieser Woche ein und Amazon büßte zwischenzeitlich 50 Milliarden
Dollar an Marktwert ein.
Die meisten Beobachter
geben nicht viel auf die jüngste Twittertirade Trumps. Sie vermuten, dass dahinter eigentlich sein Unmut über die Washington Put up
steckt. Die Zeitung gehört inzwischen Amazon-Chef
Jeff Bezos. Kurz vor Trumps Tweetattacke hatte das Blatt berichtet, wie
die Geschäfte der Trump-Organisation unter den anhaltenden Problemen im
Weißen Haus leiden würden. Trump wirft der Washington Put up inzwischen vor,
der « Lobbyist » Amazons zu sein, erst am Donnerstag wiederholte er den Vorwurf.
Doch abseits der
persönlichen Eitelkeiten rückt Trump mit seiner Kritik den
Onlinehändler zu Recht in den Fokus. Der einflussreiche Konzern macht
den US-Finanzbehörden regelmäßig Probleme. Zwar zahlte Amazon im
vergangenen Jahr nach eigenen Angaben Steuern in Höhe von 957 Millionen
Dollar. Laut einem Bericht des Institute on Taxation and Financial Policy
vermied Amazon aber dank geschickter Berechnungen die Zahlung jeglicher Bundessteuern.
Jahrelang gegen Steuern gewehrt
Komplizierter wird es,
wenn es um die Steuerzahlungen auf Ebene der Bundesstaaten geht. Amazon hatte sich jahrelang aus Angst vor Wettbewerbsnachteilen gewehrt, die Mehrwertsteuer zu erheben. Der Konzern berief sich auf ein altes Gesetz, nach dem ein Händler eine physische
Präsenz in einem Bundesstaat haben muss,
um für die Erhebung der Mehrwertsteuer in diesem Staat verantwortlich zu sein. Weil der Händler aber anfangs nicht in allen Staaten eine Dependance unterhielt,
erhob Amazon auch nicht in allen Staaten die Mehrwertsteuer – mit den
Folgen, dass die Einnahmen daraus Städten und
Kommunen nicht zur Verfügung standen.
Der Onlinekonzern habe sich so
über Jahre einen Wettbewerbsvorteil verschafft, sagt Matthew Gardner vom
Institute on Taxation and Financial Policy. « Das gehörte fest zur
Gewinnmaximierungsstrategie des Konzerns. » Mit einem
Jahresumsatz von inzwischen knapp 178 Milliarden Dollar und
Verteilungszentren und Lagern überall im Land wurde Amazon aber
irgendwann zu groß, um weiter durchs Raster zu fallen. Inzwischen erhebt
der Konzern in allen Bundesstaaten die Mehrwertsteuer.
Gezieltes Ausnutzen von vagen Gesetzesformulierungen
Das bedeutet aber nicht, dass der Konzern nicht weiter im großen Stil Steuern sparen will. Dabei nutzt Amazon
gezielt die komplexe Steuergesetzgebung der USA aus. Die Mehrwertsteuer
erhebt der Händler etwa nur auf die eigenen Verkäufe. Das Geschäft mit
Drittanbietern, das immerhin rund die Hälfte aller
Verkäufe ausmacht, ist in Forty eight der 50 Bundesstaaten von der
Steuer ausgenommen. Amazon nutze die Tatsache aus, dass oft unklar sei,
ob und wo ein Händler seinen tatsächlichen Sitz habe, erklärt Gardner.
Ausnahmeregelungen
genießt Amazon zudem bei vielen Kommunen und Städten, die eigentlich
auch Einnahmen aus Mehrwertsteuern erhalten würden. Aber Städte wie Newark in New Jersey oder Austin in Texas überbieten sich derzeit mit Steuergeschenken, um den Konzern zu sich zu locken. Der sucht schließlich derzeit in den USA einen Standort für einen
zweiten Hauptsitz.
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