21. Februar 2018: Abtreibungsgegner im Aufwind?
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel musste 6.000 Euro zahlen, weil sie auf ihrer Homepage darüber informierte, dass sie Abtreibungen anbietet. Abtreibungsgegner hatten sie angezeigt und ein Gericht hatte sie daraufhin im November verurteilt. Grundlage dafür war der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Politiker und Politikerinnen diskutieren seitdem, inwiefern das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sinnvoll ist. Am Donnerstag…

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