Es ist schon ein Kreuz mit der Demokratie! Wenn wenige geeignet sind, ein Gemeinwesen zu führen, aber alle wählen dürfen, bleibt es dem Zufall überlassen, ob die Wahl auf die Richtigen fällt – ganz zu schweigen davon, dass Gruppen versuchen werden, ihre Kandidaten durchzusetzen. Mit diesem Topic muss sich auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bei ihren Fachkollegienwahlen herumschlagen.
Die Fachkollegien entscheiden über die Genehmigung von Forschungsanträgen und damit über Wohl und Wehe mancher Universitäten. Sie haben moreover eine Schlüsselstellung in der Forschungsförderung. Dementsprechend ist es kein Wunder, wenn schon die Nominierung der Kandidaten für die limitierten Plätze auf den Wahllisten umkämpft ist.
Früher erfolgte die Aufstellung so, dass Fachverbände, einige Fakultätentage und die Mitglieder der DFG (das sind die deutschen Universitäten und einige Forschungseinrichtungen) Vorschläge machten und der Senat der DFG daraus eine Wahlliste kreierte. Dieses Verfahren wurde unter anderem vom Philosophischen Fakultätentag (PhFT), der die geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Fächer vertritt, wegen seiner Intransparenz kritisiert und 2014 von der DFG geändert: Zur Wahl standen von nun an dreimal so viele Kandidaten, wie Plätze zu besetzen waren. Die Aufnahme auf die Wahlliste erfolgte nach der Anzahl der jeweils abgegebenen Nominierungen.
Leider animierte diese Regelung Hochschulleitungen dazu, Stimmkartelle zu bilden. Wenn sie einen Kandidaten ihrer Universität auf die Wahlliste bringen wollten, kungelten sie untereinander nach dem Motto „Nimmst du meinen Betriebswirt, nehme ich deinen Gräzisten“. Fachgebundene Vorschläge der Fachgesellschaften haben numerisch gegen die fachungebundenen ‚Verbundvorschläge’ der Hochschulen kaum Chancen. Denn diese können leicht eine Vielzahl Stimmen für ihre Kandidaten organisieren.
« Die Transparenz der Auswahl gewährleisten »
Die DFG besserte deswegen noch einmal nach: Im September 2017 grenzte sie das Vorschlagsrecht der Universitäten ein. Freilich bleiben Kartellbildungen weiterhin möglich. Bedauerlicher ist aber die gleichzeitig erfolgte Rücknahme einer anderen Neuerung. 2014 warfare festgelegt worden, dass auf den Wahllisten die Anzahl der Nominierungen einer kandidierenden Individual und die Namen der vorschlagenden Institutionen angegeben wurden. Diese sollte – wie die DFG erläuterte – „die Transparenz der Auswahl (…) gewährleisten“. Became seinerzeit allgemein begrüßt wurde, ist schon wieder Geschichte.
Denn künftig wird die DFG dem Wähler nicht mehr bekannt machen, welche Institutionen die jeweiligen Kandidaten benannt haben. Peter Strohschneider, der Präsident der DFG, findet in seiner Erläuterung der Reform der Reform eine strange Begründung. Mit Recht betont er zunächst, dass es der DFG darum gehen müsse, einen Ausgleich zwischen Mehrheits- und Qualitätsprinzip herzustellen: Die Kollegien müssen fachlich kompetent sein. Unverständlich bleibt aber schon, warum diese Justierung im Verborgenen erfolgen soll.
Geradezu grotesk mutet dann aber die Befürchtung an, dass die Wähler durch die Nennung der Nominierenden unziemlich in ihrem Wahlverhalten beeinflusst werden könnten. Will die DFG Fachwissenschaftlern wirklich unterstellen, dass sie die Kompetenz nicht allein beurteilen und einen sinnvollen Wahlvorschlag nicht wertschätzen können? Mit Verlaub: So viel patronale Fürsorge entmündigt die Wähler!
Im PhFT ist man entsprechend irritiert. Werden die Forscher doch bei ihrer Arbeit auch von der DFG immer wieder zu größter Transparenz ermahnt. Und nun soll bei den Wahlen der DFG dieses Prinzip nicht mehr gelten, soll vielmehr Intransparenz Qualität erzeugen?
Der unwürdige Zwang zur Bildung von Stimmkartellen wäre obsolet
Der PhFT fordert deshalb, dass weiterhin auf der Wahlliste die Namen der vorschlagenden Institutionen offengelegt werden. Darüber hinaus sollte jeder vorgeschlagene Kandidat auf die Wahlliste kommen, wenn er selbst damit einverstanden ist. Damit wäre für die Universitäten der unwürdige Zwang zur Bildung von Stimmkartellen obsolet. Gerade wenn man die Sorgen der DFG teilt, die Fachkollegien möglichst gut zu besetzen, muss man einwenden, dass der aktuelle Reformbeschluss Fehlbesetzungen keineswegs verhindert.
Überdies hat die DFG natürlich auch ohnedies schon hinreichend rechtliche Möglichkeiten, wissenschaftlich oder persönlich ungeeignete Kandidaten von der Wahl auszuschließen.
Nicht in Frage gestellt werden sollen geeignete Mechanismen, die gewährleisten, dass nicht große Fächer in einzelnen Kollegien kleine verdrängen. Nötige Gewichtungen der Wahlergebnisse sollten nur offen und clear erfolgen. Das wäre dann die bessere Lösung als die jetzige, welche Hochschulleitungen in einer Zeit privilegiert, in der Gerichtsurteile mit Recht festgestellt haben, dass diese gerade nicht Träger eines wissenschaftsadäquaten Fachprinzips sind. – Der Autor ist Professor für Alte Geschichte an der Universität Bremen und Vorsitzender des Philosophischen Fakultätentags.
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