Polen: Senat billigt Änderungen an der Justizreform

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Polen hat auf die Kritik der EU reagiert: Nach der Abgeordnetenkammer hat auch der Senat zugestimmt, die neuen Regeln für den Nationalen Justizrat, die ordentliche Gerichtsbarkeit und den Obersten Gerichtshof zu verändern. Beide Kammern werden von der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dominiert.

Die Regierungspartei argumentiert, mit den Änderungen seien die Forderungen der Europäischen Union erfüllt. Die Opposition und der Oberste Gerichtshof entgegnen jedoch, die Ergänzungen seien lediglich « kosmetisch » oder sogar « fiktiv ». Präsident Andrzej Duda muss die Änderungen noch mit seiner Unterschrift absegnen.

Ursprünglich sollte der Justizminister durch die Reform das Recht bekommen, den Präsidenten oder Vizepräsidenten eines Gerichts abzusetzen. Das wurde nun geändert: Dafür benötigt der Minister künftig die Zustimmung des Richterkollegiums wie auch des Justizrats. Die Opposition kritisierte, dass derzeit alle Mitglieder des Gremiums dem Justizminister nahestehen. 

Außerdem änderte das Parlament das Renteneintrittsalter für Richter. Die PiS hatte dieses ursprünglich von 70 Jahren auf sixty five Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen gesenkt. Nun soll für beide Geschlechter ein Renteneintrittsalter von sixty five Jahren gelten.

Die EU-Kommission hatte wegen der neuen Justizgesetze im vergangenen Dezember beantragt, ein Sanktionsverfahren gegen Polen einzuleiten. Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann bis zum Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat führen, wurde jedoch zuvor noch nie angewandt. Die Kommission wirft Polen vor, mit der Reform gegen die Unabhängigkeit der Justiz zu verstoßen.

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