Europäischer Gerichtshof: Deutschland darf EU-Bürger an Drittländer ausliefern

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Deutschland darf Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten an Drittländer ausliefern. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Falle von Auslieferungen gelte allerdings eine Bedingung: Der
Heimatstaat müsse vorab die Likelihood bekommen, den eigenen Staatsbürger
per Europäischem Haftbefehl « für sich zu beanspruchen ».

Geklagt hatte ein Italiener, der bei einer Zwischenlandung von Nigeria nach Italien in Deutschland festgenommen und an die USA ausgeliefert worden battle. Italien battle als Herkunftsland informiert worden, die dortige Justiz hat aber keinen Haftbefehl erlassen.

In den USA wurde er wegen eines Wettbewerbsdelikts zu einer Geldstrafe und zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Italiener sah darin einen Verstoß gegen das EU-Diskriminierungsverbot: Deutschland muss seine Staatsangehörigen aufgrund eines bilateralen Vertrags mit den USA sowie auf Grundlage seines Verfassungsrechts nicht ausliefern.

Dem EuGH zufolge liegt zwar eine « Ungleichbehandlung » vor; allerdings könne die Gefahr von Straflosigkeit diese rechtfertigen. Wichtig sei aber, den Herkunftsmitgliedstaat über die bevorstehende Auslieferung zu informieren, damit dieser die Likelihood habe, den Unionsbürger über den Europäischen Haftbefehl im Herkunftsland zu bestrafen.

Ein richterlicher Rechtsgutachter des EuGH vertrat bereits im November die Auffassung, EU-Recht hindere Deutschland in solchen Fällen nicht an einer Auslieferung. Für sein abschließendes Urteil battle der EuGH daran aber nicht gebunden. (Az: C-191/Sixteen)

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