Brüssel: Netzentgelt-Befreiung laut EU-Kommission illegal
Deutschland hat gegen EU-Recht verstoßen, indem die Regierung zwischen 2012 und 2013 Großabnehmern Stromnetzentgelte erlassen hatte. Diese Ausnahmen stellten eine illegale Staatsbeihilfe dar, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit. Deutschland müsse nun bei den großen Nutzern Netzgebühren nachträglich einfordern, die sich auf maximal 600 Millionen Euro belaufen könnten. Nachlässe seien aber möglich.
« Alle Stromverbraucher müssen die Netzbetreiber für die Dienste, die sie nutzen, bezahlen », sagte Vestager. « Wenn bestimmte große Stromverbraucher von diesen Entgelten befreit werden, stellt dies eine unfaire Bevorzugung dar. » Zudem erhöhe das die Final für die übrigen Verbraucher.
In Deutschland hatten Stromabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden und konstantem und damit vorhersehbarem Stromverbrauch 2012 und 2013 keine Netzentgelten gezahlt. Laut der Kommission gibt es Schätzungen, nach denen die begünstigten Unternehmen deswegen zusammengenommen knowledgeable Jahr 300 Millionen Euro sparten.
Rabatte sind laut Kommission aber gerechtfertigt
Deutschland habe allerdings nachgewiesen, dass die Großverbraucher geringere Kosten als andere Nutzer verursachten, teilte die Behörde weiter mit. Deswegen sei es zulässig, die Entgelte teilweise zu verringern. Deutschland muss nun für jedes einzelne Unternehmen nach einer vorgegebenen Berechnungsmethode Kosten einfordern.
Die Gesamthöhe der Rückforderungen lässt sich deshalb noch nicht genau beziffern. Die EU-Kommission gab eine Spanne zwischen mindestens 120 Millionen Euro und höchstens 600 Millionen Euro an. Der Anteil an den Netzgebühren, den jeder Nutzer auf jeden Plunge zahlen muss, liegt laut der Kommission bei mindestens 20 Prozent.
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