Gericht erklärt Trumps Einreisebeschränkungen für teils unzulässig

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Die jüngsten Einreisebeschränkungen der US-Regierung für Flüchtlinge sind von einem Gericht für teilweise unzulässig erklärt worden. Ein Bundesrichter aus Seattle entschied am Samstag, dass die Maßnahmen nicht für alle Betroffenen gelten dürfen. So müssten Flüchtlinge von den Beschränkungen ausgenommen werden, die « echte Verbindungen zu einer Particular person oder Organisation in den Vereinigten Staaten haben ».

Es geht um Menschen aus elf Ländern hauptsächlich des Nahen Ostens und Afrikas. Ende Oktober hatte die Regierung von Präsident Donald Trump beschlossen, dass entsprechende Einreiseanträge für drei Monate nicht bearbeitet werden. Die Zeit sollte für eine Sicherheitsüberprüfung genutzt werden. Außerdem wurde ein Familienzusammenführungs-Programm für Flüchtlinge ausgesetzt. Letzteres werde der Regierung untersagt, urteilte nun Richter James Robart. Geklagt hatten Flüchtlinge und Flüchtlingsorganisationen.

Bei den elf Ländern handelt es sich um Ägypten, Iran, Irak, Libyen, Mali, Nordkorea, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien und Jemen.

Trump versucht seit seinem Amtsantritt zu Beginn des Jahres, Einreisebeschränkungen zu erlassen. Wiederholt wurden diese aber teilweise von Gerichten kassiert. Sie urteilten, dass bestimmte Anordnungen gegen das Antidiskriminierungsgebot verstießen. (Reuters)

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